In den letzten Jahren wurde viel über die potentielle Gefahr von Waffen aus dem 3D-Drucker diskutiert. Kernargumentation war und ist, dass mit Hilfe eines 3D-Druckers relativ einfach Geometrien gedruckt werden können, die die Funktion einer Waffe erfüllen. Durch die Verbreitung von 3D-Druckern wird die Gefahr gesehen, dass jeder Druckerbesitzer zu einer potentiellen Waffenschmiede werden könnte. Wie wir dies aus werkstoffwissenschaftlicher Sicht einordnen und welche Gefahren wir als realistischer betrachten, erläutern wir in diesen Artikel. Hinweis. Es handelt sich hierbei um keine Rechtsberatung.
Worum geht es?
In den letzten Jahren kamen aus politischer Seite mehrere Fragestellungen zum Thema 3D-Druck von Waffen. Hierbei nahm die Bundesregierung mehrfach Stellung, zuletzt am 10.06.2022 in der Drucksache 20/2102 sowie vom 12.05.2020 in der Drucksache 19/19104.
Neben den Ausführungen der Bundesregierung, bei der bisher keine Fälle vom Einsatz von 3D-gedruckten Waffen bekannt sind und die Gefahr als überschaubar ansieht, möchte wir unsere Bewertung hierzu ergänzen:
Die Gefahr von Waffen aus dem 3D-Drucker halten wir aus werkstoffwissenschaftlicher Sicht gering. Ein „normaler“ 3D-Drucker, dessen Beschaffung für eine Privatperson finanzierbar ist oder dessen 3D-Druck-Beauftragung kostenseitig noch im Rahmen liegt, arbeitet mit Kunststoff als additives Fertigungsmaterial.
Normaler Kunststoff (hierzu zählen auch kohlenstofffaserverstärkte Kunststoffe, die robuster sind aber schon nicht mehr im 3D-Druckverfahren günstig herstellbar sind) ist relativ spröde und wenig temperaturstabil. Nach einer ersten Recherche entsteht bei einer Patronenzündung kurz eine Temperatur von 2.700°C durch die Treibladung. Normaler Kunststoff schmilzt schon bei 200-250°C. Die Zündung würde nicht nur für einen Schmelzprozess sorgen, sondern vielmehr für einen Zersetzungsprozess (der Kunststoff verkohlt). Zudem würde es das Kunststoffteil zerreißen, da der Werkstoff nicht die Duktilität eines metallischen Werkstoffs hat (Druck bei Zündung: 3.600 bar).
Die Herstellung einer Waffe aus einem metallischen 3D-Drucker muss an industriellen Geräten erfolgen, wobei die Genauigkeit wegen des Schichtaufbaus vermutlich nicht vergleichbar ist mit normalen Waffen. Die Beschaffung und der Betrieb einer metallischen 3D-Druckanlage sind vermutlich teurer als eine gekaufte Waffe. Die Herstellung über einen Dienstleister dürfte ebenfalls nicht erfolgen, da die Dienstleister solche Aufträge abzulehnen hat und hierzu eine Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Herstellung von Waffen benötigt (§21 WaffG).
Neben der fehlenden Funktionsfähigkeit der Waffen stellt sich die Frage, ob Waffenattrappen bzw. Spielzeugwaffen bzw. Scheinwaffen aus dem 3D-Drucker hergestellt werden können. Waffenattrappen sind dazu geeignet, den Widerstand von Personen zu verhindern oder zu überwinden (§244 Abs. 1 Nr. 1b StGb). Aus diesem Grund lehnen wir auch die Herstellung von Spielzeugwaffen ab – auch wenn diese beispielsweise für Cosplay-Verkleidungen genutzt werden sollen.
Daher sehen auch wir die Gefahr von 3D-gedruckten Waffen als gering an.
Die Herstellung von 3D-gedruckten Messern lehnen wir analog zu den Waffen ab, da diese im Gebrauch gefährlich sein können.
Neben der Waffenthematik sollen jedoch noch weitere wichtige Punkte in Sachen Konsumentensicherheit von 3D-Drucken erläutert werden:
Lebensmittelkontakt
Vielfach fragen Menschen nach 3D-Drucken, die eindeutig Kontakt zu Lebensmittel haben (z. B. Förmchen-Stecher). Der 3D-Druck ist ein Schichtverfahren bei dem es keine glatte Oberfläche gibt und sich Keime bilden können. Zudem erfolgt der Druck häufig mit einer Messing-Druckdüse. Es könnten kleinste Metallpartikel in den Kunststoff gelangen und damit auf die Nahrung. Eine Edelstahl-Düse wäre hier besser aber wird von den wenigsten genutzt. Zudem hat Kunststoff häufig Additive, die in die Lebensmittel übergehen können. Auf der Druckplatte könnten noch Klebereste oder andere Kunststoffreste existieren, die beim Bilden der ersten Schicht mit dem “Lebensmittel-3D-Druck” verschmelzen würden. Es könnten sich auch kleinste Teile des 3D-Drucks lösen und in die Nahrung und damit den Körper gelangen, weshalb 3D-Drucke nicht lebensmittelecht sind.
Medizinprodukte
Mit 3D-Drucken könnten auch einfach medizinische Produkte hergestellt werden. Z. B. erhielten wir schon die Anfrage für Saugglocken für eine Schröpftherapie. Wir können jedoch nicht garantieren, dass der Kunststoff hautverträglich und desinfizierbar ist und lehnte daher Aufträge ab, die eindeutig für die medizinische Anwendung am Menschen gedacht sind.
Verschluckbare Kleinteile
Mit dem 3D-Druck kann jeder Spielzeug für Kleinkinder herstellen. Es ist dabei nicht sichergestellt, dass z. B. Kleinteile hergestellt werden und von Kindern korrekt genutzt werden. Kleine Kunststoffteile können sich lösen und verschluckt werden. Es liegt daher in der Verantwortung der druckenden Person bzw. des Besitzer des 3D-gedruckten Modells, dass kleinste 3D-Druckteile nicht in Kinderhände gelangen.
Als 3D Druck Dienstleister haben wir daher in unseren AGBs u.a. folgendes verankert:
Bei den von 3D Druck München hergestellten 3D Drucken handelt es sich um Dekorationsartikel. Die 3D-Drucke sind nicht für den Einsatz in Produktivsystemen, als Kinderspielzeug, für medizinische Zwecke oder für den Lebensmittelkontakt geeignet.
3D Druck München weist darauf hin, dass weder Waffen noch Munition oder Teile davon gedruckt werden dürfen.
Weiterhin weist 3D Druck München darauf hin, dass der Kunde alleine dafür verantwortlich ist, dass die von ihm eingereichten Unterlagen keine Rechte Dritter verletzen.
Wir hoffen mit diesem Artikel dazu beizutragen, dass 3D-Druck eine hilfreiche und sichere Technologie bleibt.